Kaffee als steuerfreier Mitarbeiter-Benefit
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 50€ pro Monat steuerfrei für Kaffee-Abonnements zur Verfügung stellen – als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Für Mitarbeiter bedeutet das: Premium-Kaffee nach Hause geliefert, komplett steuerfrei. Für Arbeitgeber: Ein attraktiver Benefit zur Mitarbeiterbindung ohne zusätzliche Abgaben.
Für Arbeitnehmer: Was bringt mir der Kaffee-Benefit?
Stell dir vor, dein Arbeitgeber bezahlt dir jeden Monat bis zu 50€ für hochwertigen Kaffee – komplett steuerfrei!
Deine Vorteile als Mitarbeiter:
- Bis zu 50€ monatliches Budget für Premium-Kaffee von Happy Coffee
- Komplett steuerfrei – keine Abzüge, keine Sozialabgaben
- Freie Auswahl aus allen Kaffeesorten (Espresso & Filter)
- Flexible Lieferintervalle – du bestimmst, wann und wie oft
- Versandkostenfrei direkt zu dir nach Hause
- Jederzeit kündbar – keine Mindestlaufzeit, volle Flexibilität
- Einfache Verwaltung über dein persönliches Dashboard
So funktioniert’s für dich:
- Einladung erhalten: Du erhältst eine E-Mail-Einladung mit einem persönlichen Link
- Kaffee auswählen: Wähle deine Lieblingskaffees und stelle dein Abo zusammen
- Automatische Lieferung: Dein Kaffee wird zu deinem Wunschtermin geliefert
- Genießen: Freue dich über erstklassigen Kaffee – bezahlt von deinem Arbeitgeber
Wichtig zu wissen:
- Freigrenze von 50€: Dein Arbeitgeber kann dir bis zu 50€ pro Monat steuerfrei zur Verfügung stellen
- Nicht übertragbar: Ungenutztes Budget verfällt am Monatsende (kann nicht gespart werden)
- Keine Auszahlung: Das Budget kann nur für Kaffee verwendet werden, nicht ausgezahlt
- Zuzahlung möglich: Möchtest du mehr als 50€ im Monat bestellen? Kein Problem – du zahlst einfach die Differenz selbst
Dein Arbeitgeber bietet das noch nicht an?
Zeige deinem Arbeitgeber diese Seite! Die Einrichtung ist super einfach und bringt beiden Seiten Vorteile.
Für Arbeitgeber: Warum Kaffee als Mitarbeiter-Benefit?
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen attraktiven, steuerfreien Benefit und stärken Sie die Mitarbeiterzufriedenheit.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber:
- Steuerfrei und sozialabgabenfrei (innerhalb der 50€ Grenze)
- Keine Setup-Gebühren oder Fixkosten – Sie zahlen nur das genutzte Budget
- Einfache digitale Verwaltung ohne Aufwand
- Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit stärken
- Attraktiver, moderner Benefit für Ihr Employer Branding
- Transparente Budget-Kontrolle mit Activity Feed in Echtzeit
- Flexible Budget-Anpassung jederzeit möglich
- ZUGFeRD-Rechnungen (PDF und XML) für einfache Buchhaltung
Loslegen in 3 Schritten:
Kundenkonto erstellen: Registrieren Sie sich als Arbeitgeber bei Happy Coffee und legen Sie Ihr Unternehmensprofil an. Die Einrichtung dauert nur wenige Minuten.
Budget konfigurieren: Legen Sie das monatliche Budget pro Mitarbeiter fest (bis zu 50€) und definieren Sie, ob Benefits automatisch verlängert oder manuell verwaltet werden sollen.
Mitarbeiter einladen: Laden Sie Ihre Mitarbeiter per E-Mail ein. Sie erhalten einen persönlichen Link zur Registrierung und können sofort mit der Auswahl ihrer Lieblingskaffees beginnen.
Kosten und Abrechnung:
Es gibt keine Setup-Gebühren oder monatlichen Fixkosten für Arbeitgeber. Sie zahlen ausschließlich das tatsächlich von Ihren Mitarbeitern genutzte Budget.
- Abrechnungsrhythmus: Alle 10 Tage als Sammelrechnung
- ZUGFeRD-Format: Alle Rechnungen im standardisierten elektronischen Format
- Detaillierte Aufstellung: Jede Rechnung enthält eine übersichtliche Auflistung aller Mitarbeiter-Bestellungen
Rechtliche Grundlagen des Sachbezugs
Der steuerfreie Sachbezug ist in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG geregelt. Die monatliche Freigrenze beträgt seit dem 1. Januar 2022 50€.
Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Wird die Grenze von 50€ auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Happy Coffee limitiert den maximalen Budget-Betrag daher auf 50€ pro Mitarbeiter und Monat.
Voraussetzungen für den steuerfreien Sachbezug:
- Der Sachbezug muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden
- Es muss sich um einen echten Sachbezug handeln (keine Barzahlung oder Gutschein mit Barauszahlungsfunktion)
- Die 50€ Grenze gilt pro Mitarbeiter und Monat
- Ungenutztes Budget verfällt am Monatsende (keine Übertragung oder Auszahlung möglich)
Wie Happy Coffee die Anforderungen erfüllt:
- Echter Sachbezug: Mitarbeiter erhalten Kaffee-Produkte, keine Barzahlung
- Automatische Budgetkontrolle: Das System verhindert automatisch Überschreitungen der 50€ Grenze
- Zuzahlungsmöglichkeit: Bei Bestellungen über 50€ zahlt der Mitarbeiter die Differenz selbst
- Getrennte Abrechnung: Arbeitgeber erhalten Sammelrechnungen, Mitarbeiter separate Rechnungen für Zuzahlungen
Jetzt starten
Für Mitarbeiter: Wenn dein Arbeitgeber den Benefit bereits anbietet, erhältst du eine Einladung per E-Mail. Wenn nicht, sprich mit deinem Arbeitgeber über diese tolle Möglichkeit!
Für Arbeitgeber: Bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen attraktiven, steuerfreien Benefit. Die Einrichtung ist in wenigen Minuten abgeschlossen.
Kontakt:
E-Mail: support@happycoffee.org
Unser Team berät Sie gerne bei der Einrichtung und beantwortet alle Ihre Fragen zum Mitarbeiter-Benefit.
