Kaffee als Mitarbeiter-Benefit

Bis zu 50€ monatlich steuerfrei als Sachbezug für Kaffee von Happy Coffee – der moderne Benefit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.

Einfach und automatisch für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

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    Budget einrichten

    Arbeitgeber legt monatliches Kaffee-Budget pro Mitarbeiter fest (bis zu 50€).

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    Mitarbeiter einladen

    Einladung erfolgt per E-Mail. Mitarbeiter kann den Benefit annehmen.

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    Kaffee auswählen und bestellen

    Mitarbeiter wählt Lieblingskaffees aus dem Sortiment und stellt individuelles Benefit-Abo zusammen.

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    Automatische Lieferung & Verwaltung

    Kaffee wird direkt an Mitarbeiter geliefert. Budget, Zuzahlung und Bestellungen werden automatisch verwaltet.

Vorteile für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Steuervorteile für alle

Bis zu 50€ monatlich für Kaffee – ohne Sozialversicherungsbeiträge und ohne Lohnsteuer. Arbeitnehmer bekommen den vollen Wert.

Freie Produktwahl

Arbeitnehmer wählen ihren favorisierten Kaffee, egal ob Espresso oder Filter, gemahlen oder als ganze Bohne – jeder entscheidet selbst.

Flexible Lieferung & Zuzahlung

Arbeitnehmer bestimmen Lieferintervall und Kaffeemenge. Änderungen oder Pausen sind jederzeit möglich, keine Mindestlaufzeit. Reicht das Benefit-Budget nicht aus, kann der Arbeitnehmer privat zuzahlen - mit separater Zahlung und Rechnung.

Digital, Automatisiert & ohne Kosten

Budgetverwaltung, Rechnungsstellung, geplantes Vertragsende - der gesamte Prozess läuft vollautomatisch. Einfach das Budget pro Mitarbeiter festlegen und Einladung per E-Mail verschicken - mehr ist als Arbeitgeber nicht zu tun. Alle 10 Tage erfolgt eine Sammelabrechnung - ebenfalls automatisch.

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Steuerberatung dar. Wir empfehlen, die Möglichkeit im eigenen Unternehmen mit dem Steuerberater zu besprechen.
Nein! Der Sachbezug bis 50 € ist komplett steuerfrei und sozialabgabenfrei. Er ist kein Lohnersatz, sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Der volle Wert kommt also ohne Abzüge an.

Kaffee als steuerfreier Mitarbeiter-Benefit

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 50€ pro Monat steuerfrei für Kaffee-Abonnements zur Verfügung stellen – als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Für Mitarbeiter bedeutet das: Premium-Kaffee nach Hause geliefert, komplett steuerfrei. Für Arbeitgeber: Ein attraktiver Benefit zur Mitarbeiterbindung ohne zusätzliche Abgaben.


Für Arbeitnehmer: Was bringt mir der Kaffee-Benefit?

Stell dir vor, dein Arbeitgeber bezahlt dir jeden Monat bis zu 50€ für hochwertigen Kaffee – komplett steuerfrei!

Deine Vorteile als Mitarbeiter:

  • Bis zu 50€ monatliches Budget für Premium-Kaffee von Happy Coffee
  • Komplett steuerfrei – keine Abzüge, keine Sozialabgaben
  • Freie Auswahl aus allen Kaffeesorten (Espresso & Filter)
  • Flexible Lieferintervalle – du bestimmst, wann und wie oft
  • Versandkostenfrei direkt zu dir nach Hause
  • Jederzeit kündbar – keine Mindestlaufzeit, volle Flexibilität
  • Einfache Verwaltung über dein persönliches Dashboard

So funktioniert’s für dich:

  1. Einladung erhalten: Du erhältst eine E-Mail-Einladung mit einem persönlichen Link
  2. Kaffee auswählen: Wähle deine Lieblingskaffees und stelle dein Abo zusammen
  3. Automatische Lieferung: Dein Kaffee wird zu deinem Wunschtermin geliefert
  4. Genießen: Freue dich über erstklassigen Kaffee – bezahlt von deinem Arbeitgeber

Wichtig zu wissen:

  • Freigrenze von 50€: Dein Arbeitgeber kann dir bis zu 50€ pro Monat steuerfrei zur Verfügung stellen
  • Nicht übertragbar: Ungenutztes Budget verfällt am Monatsende (kann nicht gespart werden)
  • Keine Auszahlung: Das Budget kann nur für Kaffee verwendet werden, nicht ausgezahlt
  • Zuzahlung möglich: Möchtest du mehr als 50€ im Monat bestellen? Kein Problem – du zahlst einfach die Differenz selbst

Dein Arbeitgeber bietet das noch nicht an?

Zeige deinem Arbeitgeber diese Seite! Die Einrichtung ist super einfach und bringt beiden Seiten Vorteile.


Für Arbeitgeber: Warum Kaffee als Mitarbeiter-Benefit?

Bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen attraktiven, steuerfreien Benefit und stärken Sie die Mitarbeiterzufriedenheit.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber:

  • Steuerfrei und sozialabgabenfrei (innerhalb der 50€ Grenze)
  • Keine Setup-Gebühren oder Fixkosten – Sie zahlen nur das genutzte Budget
  • Einfache digitale Verwaltung ohne Aufwand
  • Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit stärken
  • Attraktiver, moderner Benefit für Ihr Employer Branding
  • Transparente Budget-Kontrolle mit Activity Feed in Echtzeit
  • Flexible Budget-Anpassung jederzeit möglich
  • ZUGFeRD-Rechnungen (PDF und XML) für einfache Buchhaltung

Loslegen in 3 Schritten:

  1. Kundenkonto erstellen: Registrieren Sie sich als Arbeitgeber bei Happy Coffee und legen Sie Ihr Unternehmensprofil an. Die Einrichtung dauert nur wenige Minuten.

  2. Budget konfigurieren: Legen Sie das monatliche Budget pro Mitarbeiter fest (bis zu 50€) und definieren Sie, ob Benefits automatisch verlängert oder manuell verwaltet werden sollen.

  3. Mitarbeiter einladen: Laden Sie Ihre Mitarbeiter per E-Mail ein. Sie erhalten einen persönlichen Link zur Registrierung und können sofort mit der Auswahl ihrer Lieblingskaffees beginnen.

Kosten und Abrechnung:

Es gibt keine Setup-Gebühren oder monatlichen Fixkosten für Arbeitgeber. Sie zahlen ausschließlich das tatsächlich von Ihren Mitarbeitern genutzte Budget.

  • Abrechnungsrhythmus: Alle 10 Tage als Sammelrechnung
  • ZUGFeRD-Format: Alle Rechnungen im standardisierten elektronischen Format
  • Detaillierte Aufstellung: Jede Rechnung enthält eine übersichtliche Auflistung aller Mitarbeiter-Bestellungen

Rechtliche Grundlagen des Sachbezugs

Der steuerfreie Sachbezug ist in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG geregelt. Die monatliche Freigrenze beträgt seit dem 1. Januar 2022 50€.

Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Wird die Grenze von 50€ auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Happy Coffee limitiert den maximalen Budget-Betrag daher auf 50€ pro Mitarbeiter und Monat.

Voraussetzungen für den steuerfreien Sachbezug:

  • Der Sachbezug muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden
  • Es muss sich um einen echten Sachbezug handeln (keine Barzahlung oder Gutschein mit Barauszahlungsfunktion)
  • Die 50€ Grenze gilt pro Mitarbeiter und Monat
  • Ungenutztes Budget verfällt am Monatsende (keine Übertragung oder Auszahlung möglich)

Wie Happy Coffee die Anforderungen erfüllt:

  • Echter Sachbezug: Mitarbeiter erhalten Kaffee-Produkte, keine Barzahlung
  • Automatische Budgetkontrolle: Das System verhindert automatisch Überschreitungen der 50€ Grenze
  • Zuzahlungsmöglichkeit: Bei Bestellungen über 50€ zahlt der Mitarbeiter die Differenz selbst
  • Getrennte Abrechnung: Arbeitgeber erhalten Sammelrechnungen, Mitarbeiter separate Rechnungen für Zuzahlungen

Jetzt starten

Für Mitarbeiter: Wenn dein Arbeitgeber den Benefit bereits anbietet, erhältst du eine Einladung per E-Mail. Wenn nicht, sprich mit deinem Arbeitgeber über diese tolle Möglichkeit!

Für Arbeitgeber: Bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen attraktiven, steuerfreien Benefit. Die Einrichtung ist in wenigen Minuten abgeschlossen.

Kontakt:

E-Mail: support@happycoffee.org
Unser Team berät Sie gerne bei der Einrichtung und beantwortet alle Ihre Fragen zum Mitarbeiter-Benefit.